Sporthaftpflichtversicherung beim Skifahren in Italien

Ihr plant einen Ski- oder Snowboardurlaub in Italien? Seit dem 1. Januar 2022 braucht ihr dafür eine Haftpflichtversicherung. Solltet ihr keinen entsprechenden privaten Versicherungsschutz haben, bietet euch die Mitgliedschaft in einer Sektion des DAV einen entsprechenden Schutz. Bitte nehmt daher auf Italiens Pisten immer einen gültigen Lichtbildausweis, euren aktuellen Mitgliedsausweis und folgende Bestätigung mit:

Bitte denkt außerdem daran, dass für Skifahrer und Snowboarder unter 18 eine Helmpflicht besteht und in Italien die Blutalkoholgrenze von 0,5 Promille auch auf Skipisten gilt. Ausführliche Informationen findet ihr beim Hauptverband.

Einen schönen Ski- oder Snowboardurlaub wünscht Euch die
Sektion Weinheim im DAV