Abrechnung von Kursen und Touren

Eure ehrenamtlich geleisteten Stunden könnt ihr abrechnen. Den Rahmen dafür gibt die Spesenordnung vor. Es besteht die Möglichkeit, die Aufwandsentschädigung für die Stunden ausbezahlen zu lassen, oder eine Spendenquittung dafür zu erhalten, wenn ihr auf eine Auszahlung verzichten wollt. Wichtig zu wissen: Es ist auf jeden Fall sinnvoll, die Stunden abzurechnen, auch ihr euch den Betrag nicht auszahlen lasst. Die Spendenquittung ist für euch und die Sektion steuerlich hilfreich und außerdem wissen wir dann, wie viele ehrenamtliche Übungsstunden im Jahr zusammenkommen. Das hilft bei der Planung sehr.


Übungsleitervereinbarung

Diese muss 1x vor Beginn der Tätigkeit ausgefüllt werden und gilt, bis ihr eure Tätigkeit für die Sektion beendet.

Erklärung Steuerfreibetrag

Muss 1x im Jahr abgegeben werden und dient als Nachweis, dass ihr in Summe nicht mehr als den aktuell gültigen Freibetrag durch Übungsleitungstätigkeiten bei der Sektion und ggfs. anderen Vereinen erhalten habt. Muss spätestens am Ende des Jahres, wenn alle eure Stunden abgerechnet sind, unterschrieben vorgelegt werden.

Stundennachweis

für die geleisteten Stunden bei euren Kursen und Touren. Die Abrechnung muss nicht erst am Ende der Saison erfolgen. Ihr könnt auch schon vorher eure Stunden abrechnen: z.B. wenn ihr eure Kurse für das Jahr im Mai alle fertig habt, könnt ihr dann euren Stundennachweis in die Geschäftsstelle geben. Wenn ihr über das ganze Jahr etwas anbietet, könnt ihr auch in zwei Teilbeträgen abrechnen, einmal zum Juli und einmal zum Dezember. Das macht für euch und die Geschäftsstelle die Abrechnung einfacher zu kontrollieren, weil man sich nicht erst im November an Termine aus dem März erinnern muss. Die Anleitung findet ihr in der Zeiterfassungstabelle, die ihr hier runterladen könnt, im letzten Tabellenblatt rechts. Grob gesagt: Ihr tragt jeden Monat übers ganze Jahr eure Stunden ein. Zum Stichtag 15.07. schickt ihr die Datei mit dem aktuellen Stand fürs erste Halbjahr an Anke, zum 15.12. dann die fortgeführte Tabelle mit allen Stunden des Jahres.

Spesenordnung

Hier seht ihr, was erstattungsfähig ist und wie viel Aufwandsentschädigung es jeweils dafür gibt.

Übernachtungskosten

Bei Führungs- und Ausbildungstouren bekommt ihr die nachgewiesenen Übernachtungskosten erstattet. Den Beleg von der Hütte/Pension/Hotel (wichtig: nur die reinen Übernachtungskosten!) reicht ihr zusammen mit diesem Belegbeiblatt bei der Geschäftsstelle ein und bekommt den Betrag dann überwiesen.

Sonstige Kosten bei Touren

Eure sonstigen Kosten als Tourenleiter*in werden auf die Teilnehmer*innen umgelegt. Das bedeutet, diese rechnet ihr nicht mit der Sektion ab, sondern verteilt sie auf eure Teilnehmer*innen und kassiert sie direkt von ihnen.

Dazu zählen Liftgebühren, Fahrtkosten, Kurtaxe usw., das findet ihr alles in diesem Dokument